1271. Um Juni 24. circa nativ. b. Joh. Bischof Thomas verhängt den Bann über einige Ritter, Vögte und Schulzen, sowie das Interdikt über einige Dörfer und Städte in den Bezirken von Sagan, Bunzlau, Krossen und Glogau wegen Vorenthaltung der Gutszehnten (decime prediales) seit dem Tode Bischofs Thomas I. Angef. in der Urkunde vom 24 März 1272, Stenzel Bisthums-Urkunden 55. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |